Die im nationalen Recht verankerte Figur der Besitzdienerschaft kann nicht zur Bestimmung des Verbrauchsteuerschuldners herangezogen werden, weil die VStSystRL denjenigen zur Verbrauchsteuer heranziehen will, der die Sachherrschaft über die betreffenden Gegenstände ausübt
Damit hat der Bundesfinanzhof zugleich zu erkennen gegeben, …
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