Der Bundesfinanzhof hat ein Vorabentscheidungsersuchen zu den energiesteuerrechtlichen Folgen der Feststellung von Unregelmäßigkeiten (Fehlmengen) nach § 14 Abs. 3 EnergieStG an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.
Im Einzelnen möchte der Bundesfinanzhof vom Unionsgerichtshof folgende Fragen geklärt haben:
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