Die GasGVV berücksichtigt die europarechtlichen Vorschriften nur unzureichend, wenn für den Fall der Gebührenerhöhung darin keine Belehrung über das Kündigungsrecht des Kunden enthalten ist.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall die Zahlungsverpflichtung einer Kundin …
Lesen

















