Die Verzichtserklärungen über die Betriebsgenehmigungen von Kraftwerken, die bis Ende 2006 abgegeben werden mussten, sind verbindlich, so dass die Genehmigungen automatisch zu dem in der Verzichtserklärung genannten Zeitpunkt erlöschen.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen die Klagen …
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