Mit der Frage des Verjährungsbeginns für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden musste sich jetzt erneut der Bundesgerichtshof befassen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs beginnt die dreijährige Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche mit dem Zugang der jeweiligen Jahresabrechnung, in der …
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