Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) will aus Gründen der Energieeinsparung und des Umweltschutzes die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung fördern (§ 1 KWKG). Dazu sieht § 4 KWKG eine Anschluss, Abnahme- und Vergütungspflicht vor. …
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