Ein Unternehmen, das Erdwärmesonden verlegt, gehört nicht zum verarbeitenden Gewerbe und ist daher nicht investitionszulageberechtigt.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Variante 1 InvZulG 2007 sind neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens investitionszulagenbegünstigt, die -bei …
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